Es gibt Situationen im Leben eines Menschen, in denen Unterstützung durch eine Betreuungsperson angezeigt ist. Sei dies, um die Zeit nach einem Spitalaufenthalt (in Zusammenarbeit mit einer Spitex) zu überbrücken, zur Entlastung betreuender Angehöriger oder auch nur zur Ergänzung der eigenen Betreuungsarbeit.
Wer sich um betreuungsbedürftige Angehörige kümmert, ist einer hohen Belastung ausgesetzt. Langfristig kann ein Angehöriger deshalb nur dann selbstständig betreut werden, wenn die betreuende Person in regelmässigen Abständen eine Betreuungspause einlegen kann. Während dieser Zeit kümmern wir uns bis zu 24 Stunden täglich um Ihr Familienmitglied. Auf diese Weise können Sie sorgenfrei in die Ferien fahren, ein verlängertes Wochenende geniessen oder wieder mehr Zeit mit den eigenen Kindern verbringen. Eine Kurzzeitbetreuung richtet sich aber auch an Menschen, die nach einem Spitalaufenthalt für einen begrenzten Zeitraum auf eine Betreuungskraft angewiesen sind. Manchmal wird Unterstützung jedoch nicht nur vorübergehend benötigt. Im Rahmen einer Langzeitbetreuung bieten wir Ihnen eine dauerhafte Begleitung.
Um eine umfassende Unterstützung zu ermöglichen, lebt die Betreuungsperson für einen vereinbarten Zeitraum mit der zu betreuenden Person im gleichen Haushalt. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass eine 24-Stunden-Betreuung nur dann sichergestellt werden kann, wenn sich zwei Betreuungspersonen zum Beispiel im «Zweiwochenturnus» abwechseln. Dank diesem haben unsere Mitarbeitenden regelmässige Erholungsphasen, was unseren Kunden eine gleichbleibend hohe Qualität unserer Dienstleistungen garantiert. Unser Versprechen für Sie:
- kostenlose Erstberatung bei Ihnen zu Hause
- sorgfältige Auswahl qualifizierter Betreuerinnen
- gute Deutschkenntnisse der Betreuerinnen
- umfassende Unterstützung während der Betreuung
- regelmässige Qualitätskontrolle
- vollständige Transparenz in allen Bereichen
Als Betreuungsanbieter suchen wir unsere Mitarbeitenden für die 24-Stunden-Betreuung sehr sorgfältig aus, erledigen für Sie die Abrechnungen von Lohn und Sozialleistungen, holen notwendige Bewilligungen bei den Behörden ein und kümmern uns bei einem Ausfall der Betreuungsperson für einen unmittelbaren Ersatz. Für Ihre Anliegen vor, während und nach einem Betreuungseinsatz sind wir Ihr Ansprechpartner.
Aus den Krankenkassen-Grundversicherungen werden grundsätzlich keine Beiträge für Betreuungsleistungen wie die Begleitung zum Arzt, Nacht- oder Sitzwache, das Versorgen von Haustieren oder auch Umgebungsarbeiten ausbezahlt. Durch eine etwaige Zusatzversicherung sind Aufgaben im Haushalt allerdings gedeckt (dazu zählen Kochen, Reinigung, Wäsche). Sprechen Sie daher mit Ihrer Krankenkasse, um Ihre finanzielle Belastung im Voraus zu klären.
Die Kosten für eine Langzeitbetreuung variieren je nach Betreuungsbedarf und Mithilfe der Angehörigen wesentlich. In den meisten Fällen müssen Sie für eine 24-Stunden-Betreuung an sechs Tagen pro Woche mit monatlichen Kosten ab CHF 6‘000.00 inkl. MWST rechnen. Damit liegen die Kosten oft deutlich unter denen für ein Platz in einem Altersheim. Gerne erstellen wir Ihnen eine unverbindliche Offerte und unterstützen Sie bei Abklärungen mit Ihrer Krankenkasse.
Wünsche und Bedürfnisse der zu unterstützenden Person, wie auch ihrer Angehörigen, nehmen wir vorgängig mit einer gründlichen Bedarfsabklärung auf. Mit diesen Informationen wählen wir die für Sie geeignetste Betreuerin aus unserem umfangreichen Netzwerk an Mitarbeitenden aus. Wichtig für eine angenehme Zusammenarbeit ist, dass die “Chemie” zwischen Auftraggeber und Betreuerin gegenseitig stimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Betreuungsperson unkompliziert ausgetauscht werden.
Unsere Klienten werden von erfahrenen Betreuerinnen mit guten bis sehr guten Deutschkenntnissen begleitet, die das Selbstbestimmungsrecht der Klienten wahren. Zudem nehmen wir regelmässige Besuche bei unseren Klienten vor, wodurch wir ein Bild der jeweiligen Situation erhalten und Unklarheiten beheben können. Da die Betreuerinnen aus osteuropäischen Ländern (Polen, Slowakei, Ungarn, Litauen) stammen, ist es Ihnen aufgrund unseres Betreuungskonzepts möglich, ihre sozialen Kontakte aufrechtzuerhalten und die verdiente Erholung zu geniessen. Davon profitieren unsere Kundinnen und Kunden ungemein.
Zunächst muss festgehalten werden, dass Live-In-Haushaltshilfen und Betreuungskräfte als Arbeitnehmende zu qualifizieren sind. Ein Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn die Haushaltsarbeiten und die Betreuung gegen Lohn und nach den Weisungen und Anordnungen des Arbeitgebenden auszuführen sind; wenn also zwischen der angestellten Betreuungskraft und der pflegebedürftigen Person, ihren Angehörigen oder einem Dienstleistungsbetrieb (wie zum Beispiel der im-alter-daheim GmbH) ein Subordinationsverhältnis besteht. Der Verleih von Hausangestellten in schweizerische Privathaushalte darf gemäss OR sowie AVG nur durch Verleihbetriebe mit Sitz in der Schweiz und eidgenössischer Verleihbewilligung wahrgenommen werden. Somit ist es Anbietern aus dem Ausland nicht erlaubt, ihre Dienstleistungen in der Schweiz anzubieten.
Wie aber findet man heraus, ob es sich um einen seriösen Verleihbetrieb mit Sitz in der Schweiz handelt? Unternehmen mit einer entsprechenden Bewilligung sind beim Seco aufgeführt und unter www.avg-seco.admin.ch einsehbar. Unter «Betriebsbezeichnung» können Sie den entsprechenden Namen eingeben, sollte der Hinweis «kein Datensatz gefunden» erscheinen, hat der Anbieter keine Bewilligung für seine Tätigkeit. Bei Unsicherheit geben auch die kantonalen Arbeitsämter Auskunft. Interessieren Sie sich für unsere Leistungen in der 24-Stunden-Betreuung oder haben weitere Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.