Häufige Fragen

Die im-alter-daheim GmbH erbringt aus­schliess­lich Betreu­ungs­leis­tun­gen. Wei­ter­füh­ren­de Leis­tun­gen (auch der ein­fa­chen Grund­pfle­ge nach Art. 7 KLV) sind den Spi­­tex-Betrie­­ben vor­be­hal­ten und kön­nen daher von unse­ren Betreue­rin­nen nicht abge­deckt wer­den. Zur Ver­an­schau­li­chung der Unter­schie­de dient die fol­gen­de Über­sicht mit typi­schen Betreu­ungs- sowie Pflegeleistungen.

Betreu­ungs­leis­tun­genPfle­ge­ri­sche Leis­tun­gen gemäss KLV
Ers­te HilfeWund­pfle­ge, Ver­bän­de legen
Not­ru­fe tätigenKli­en­ten bet­ten und/oder lagern
Erin­ne­rung an TermineVer­ab­rei­chen von Medikamenten
Haus- und ReinigungsarbeitenHil­fe bei der Körperhygiene
Gemein­sa­mes KochenHil­fe bei der Mundhygiene

Bei einer 24-Stun­­den-Betreu­ung wird die zu betreu­en­de Per­son rund um die Uhr betreut und über­wacht. Ob eine sol­che Betreu­ung ange­zeigt ist, hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab. Dabei sind nicht zuletzt der Grad der Betreu­ungs­be­dürf­tig­keit, die Men­ge und das Aus­mass von Bar­rie­ren im All­tag und die Betreu­ungs­be­reit­schaft der Ange­hö­ri­gen zu beachten.

Grund­sätz­lich gilt: Sind Betreu­ungs­be­dürf­ti­ge für die Aus­füh­rung vie­ler All­tags­hand­lun­gen auf die Hil­fe Drit­ter ange­wie­sen und dies grund­sätz­lich zu jeder Tages­zeit und kön­nen Ange­hö­ri­ge die­se Hil­fe nicht umfas­send leis­ten, so ist eine 24-Stun­­den-Betreu­ung oft die ein­zi­ge nach­hal­ti­ge Lösung.

Die im-alter-daheim GmbH bie­tet ihre Dienst­leis­tun­gen schweiz­weit an. Unab­hän­gig von Ihrem Wohn- oder Auf­ent­halts­ort ist somit eine Inan­spruch­nah­me unse­rer Dienst­leis­tun­gen grund­sätz­lich möglich.

Die im-alter-daheim GmbH bie­tet ihren Kli­en­ten eine 1:1‑Betreuung an. 1:1‑Betreuung (auch eins-zu-eins-Betreu­ung) bedeu­tet, dass die gesam­ten Betreu­ungs­leis­tun­gen und –pro­zes­se auf die betreu­ungs­be­dürf­ti­ge Per­son aus­ge­rich­tet ist. Dies ermög­licht einen ver­tief­ten, zwi­schen­mensch­li­chen Kon­takt und bie­tet Raum für die erwünsch­te und benö­tig­te per­sön­li­che Zuwendung.

Unse­re Betreue­rin­nen küm­mern sich aus­schliess­lich um Sie oder ihre betreu­ungs­be­dürf­ti­gen Ange­hö­ri­gen. Die­ses Kon­zept der 1:1‑Betreuung wirkt sich somit in viel­fa­cher Hin­sicht posi­tiv auf die Lebens­qua­li­tät der zu betreu­en­den Per­so­nen aus. Allein schon die Aus­sicht auf eine pro­fes­sio­nel­le Betreu­ung im gewohn­ten sozia­len Umfeld und in den eige­nen vier Wän­den kann das geis­ti­ge Wohl­be­fin­den der Betrof­fe­nen enorm verbessern.

Die im-alter-daheim GmbH bie­tet aus­schließ­lich Betreu­ungs­dienst­leis­tun­gen an. Unse­re Betreue­rin­nen über­neh­men somit nur Betreu­ungs- und Haus­halts­ar­bei­ten. Leis­tun­gen, die dar­über hin­aus­ge­hen und unter den KLV-Leis­­tungs­­­ka­­ta­­log fal­len, sind hin­ge­gen den aner­kann­ten Spit­ex­or­ga­ni­sa­tio­nen vorbehalten.

Unse­re Betreue­rin­nen unter­stüt­zen ihre Kli­en­ten auf zwei­er­lei Wei­se, einer­seits bie­ten sie eine Stüt­ze bei der Bestrei­tung des Haus­halts und der all­täg­li­chen Auf­ga­ben, ande­rer­seits neh­men sie eine Viel­zahl kaum zu über­schät­zen­der zwi­schen­mensch­li­cher Auf­ga­ben wahr.

  1. Hil­fe im Haus­halt und im All­tag:
    Einer­seits über­neh­men sie vor Ort alle Arbei­ten, die zur Haus­halts­füh­rung gehö­ren und zu deren Aus­füh­rung die Betrof­fe­nen selbst nicht mehr allei­ne in der Lage sind: Waschen, Abstau­ben, Kochen, Bügeln, Staub­saugen, klei­ne­re Gar­ten­ar­bei­ten, usw. Betag­te und kran­ke Men­schen, die den Haus­halt und die Her­aus­for­de­run­gen des All­tags nicht mehr allei­ne bestrei­ten kön­nen, fin­den dadurch wie­der zurück in ein struk­tu­rier­tes, stress­frei­es Leben in den eige­nen vier Wän­den. Unse­re Betreue­rin­nen bie­ten ihre Hand zur Unter­stüt­zung an und beglei­ten Sie oder Ihre Ange­hö­ri­gen durch den Tag. Kurz gesagt: Unse­re Betreue­rin­nen sehen sich in der Rol­le eines guten Freun­des, der Ihnen zur Sei­te steht.
  2. Beglei­tung auf zwi­schen­mensch­li­cher Ebe­ne:
    Eine wei­te­re, nicht min­der wich­ti­ge Auf­ga­be unse­rer Betreue­rin­nen besteht dar­in, die Kli­en­ten auf zwi­schen­mensch­li­cher Ebe­ne zu unter­stüt­zen. Dar­in unter­schei­det sich auch eine Betreue­rin von einer Haus­halts­hil­fe. Es geht nicht nur dar­um, für Ord­nung und Sau­ber­keit zu sor­gen; eine Betreue­rin ver­steht sich als Ansprech­part­ne­rin und Ver­trau­ens­per­son, als Beglei­tung und Unter­stüt­zung im All­tag, als Für­spre­che­rin und Inter­es­sens­ver­tre­te­rin, kurz: als zuver­läs­si­ge Stüt­ze und Hil­fe in jeder Lebenslage.

Für jeg­li­che Pro­ble­me und unvor­her­seh­ba­re Vor­fäl­le ist die im-alter-daheim GmbH für Sie da. Für Ihre Anlie­gen vor, wäh­rend und nach einem Betreu­ungs­ein­satz sind wir Ihr Ansprech­part­ner. Soll­te also bei­spiels­wei­se eine Betreu­ungs­kraft krank wer­den, orga­ni­sie­ren wir schnellst­mög­lich eine Ersatzkraft.

Sol­che und ähn­li­che orga­ni­sa­to­ri­sche Tätig­kei­ten füh­ren selbst­ver­ständ­lich zu kei­ner­lei Mehr­kos­ten für Sie und Ihre Ange­hö­ri­gen. Für alle Ihre Anlie­gen ist stets jemand erreichbar.

Für Sie fal­len bis zur Unter­zeich­nung einer Ser­vice­ver­ein­ba­rung kei­ne Kos­ten an. Das Abklä­rungs­ge­spräch bei Ihnen zuhau­se ist kos­ten­los, genau­so wie alle wei­te­ren Vor­ab­klä­run­gen und Gesprä­che. Erst wenn Sie sich ent­schie­den haben, unse­re Dienst­leis­tun­gen in Anspruch zu neh­men und dar­auf­hin eine Ser­vice­ver­ein­ba­rung abge­schlos­sen wur­de, ent­ste­hen für die zukünf­ti­gen Dienst­leis­tun­gen Kosten.

Die Betreu­ungs­kraft benö­tigt ein abschliess­ba­res Zim­mer mit Klei­der­schrank und ein eige­nes Bett. Der Zugang zu Toi­let­te, Bad und Küche gehört eben­so dazu. Ein Inter­net­zu­gang wäre zeit­ge­mäss. Bei der Umset­zung kön­nen wir Ihnen ger­ne zur Hand gehen.

24-Stun­­den-Betreu­ung bedeu­tet natür­lich nicht, dass die Betreu­ungs­kraft 24 Stun­den am Tag arbei­tet. Wie jeder ande­re Mensch hat auch die Betreu­ungs­kraft das Bedürf­nis auf Frei­zeit und Erho­lung. Das Arbeits­pen­sum soll­te des­halb 40 Stun­den pro Woche nicht über­schrei­ten. Dabei kön­nen die genau­en Ein­satz­zeit­räu­me in Abspra­che mit der Betreu­ungs­kraft fle­xi­bel fest­ge­legt werden.

Übli­che Pau­sen­re­ge­lun­gen mit bis zu einem frei­en Tag pro Woche ver­ste­hen sich von selbst (je nach Betreu­ungs­form). Auch die Rege­lun­gen zum Min­dest­lohn wer­den selbst­ver­ständ­lich ein­ge­hal­ten. Die Anwe­sen­heit (fast) rund um die Uhr gibt Ihnen aber auf jeden Fall die nöti­ge Sicher­heit für all­fäl­li­ge Notfälle.

Auch bei unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis­sen betref­fend die Betreu­ung bzw. die Betreu­ungs­per­son sind wir jeder­zeit für Sie erreich­bar. Soll­ten z.B. ver­än­der­te Umstän­de dazu füh­ren, dass es einer Ände­rung der Ser­vice­ver­ein­ba­rung bedarf, so ist dies natür­lich mög­lich. Glei­ches gilt bei Kon­flik­ten jed­we­der Art mit der Betreu­ungs­kraft oder bei unvor­her­seh­ba­ren, län­ge­ren Auf­ent­hal­ten aus­ser Hau­se. Wir wer­den stets bemüht sein, eine lücken­lo­se und wunsch­ge­mäs­se Unter­stüt­zung zu gewährleisten.

Doch, kurz­fris­tig schon. Die meis­ten Men­schen ver­fü­gen jedoch weder über das not­wen­di­ge Wis­sen noch haben sie die benö­tig­te Zeit und die Erfah­rung, einen Ange­hö­ri­gen län­ger­fris­tig allei­ne zu betreu­en. In den aller­meis­ten Fäl­len schei­tern die­se Ver­su­che schlicht dar­an, dass die betreu­en­den Ange­hö­ri­gen an ihre Belas­tungs­gren­ze stos­sen. Beruf­li­che, sozia­le und per­sön­li­che Ver­pflich­tun­gen ver­un­mög­li­chen es den Ange­hö­ri­gen viel­fach, die für eine Betreu­ung benö­tig­ten Kapa­zi­tä­ten auf­zu­brin­gen, der kör­per­li­che und geis­ti­ge Druck auf die Ange­hö­ri­gen tut oft sein Übriges.

Aus die­sem Grund ist es für Betrof­fe­ne und Ange­hö­ri­ge in der Regel die wesent­lich bes­se­re, ver­träg­li­che­re und mit­tel­fris­tig bestän­di­ge­re Lösung, Hil­fe durch ein pro­fes­sio­nel­les Betreu­ungs­un­ter­neh­men in Anspruch zu neh­men. Als Betreu­ungs­an­bie­ter rekru­tie­ren wir qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal, über­neh­men für Sie Lohn­ab­rech­nun­gen sowie Abrech­nun­gen für Sozi­al­leis­tun­gen, holen sämt­li­che Bewil­li­gun­gen bei Behör­den ein und sor­gen für Ersatz im Fal­le eines Aus­falls der Betreue­rin. Wir ver­ste­hen uns dabei als Ihre Orga­ni­sa­to­ren und Problemlöser.

Soll­ten Ihre Fra­gen noch unbe­ant­wor­tet sein, rufen Sie uns ger­ne an oder kon­tak­tie­ren Sie uns über das Kon­takt­for­mu­lar. Wir wür­den uns freu­en, auch Sie zu unse­ren zufrie­de­nen Kun­den zäh­len zu dürfen.