Krankenkasse

Im-alter-daheim GmbH ist von der Krankenkasse für die Kantone Luzern und Schwyz anerkannt. In den anderen Kantonen läuft noch das Anmeldeverfahren. Das bedeutet für den Patienten, dass seine Krankenversicherung kassenpflichtige Leistungen übernimmt. Für diese Fälle sind drei Bedingungen zu erfüllen:
  • Die Spitex-Organisation muss eine genaue Bedarfsklärung durchführen (sie wird durch unsere Pflegedienstleiterin durchgeführt).
  • Es muss eine ärztliche Spitex-Verordnung vorliegen (im-alter-daheim erledigt dies mit Ihrem behandelnden Arzt).
  • Die Leistungen bestehen aus Abklärungs-/Kontrollmassnahmen, Grundpflege oder Behandlungspflege gemäss Art. 7 KLV/KVG.
Leistungen sind in der Regel auf 60 Stunden je Quartal beschränkt. Für komplexere Fälle ist im Einvernehmen mit dem behandelnden Arzt eine Abklärung durch Diplomkrankenpfleger vorgesehen, die dann zwecks Ermittlung des allfälligen Anspruchs auf zusätzliche Leistungen der Krankenkasse vorgelegt wird.

Hauswirtschaftliche Leistungen werden nicht aus der Grundversicherung übernommen; hier können aber Zusatzversicherungen eine Beteiligung vorsehen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Krankenversicherung zu erkundigen und sich deren Stellungnahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Der Kunde erhält anfangs Monat eine Rechnung über 50% der Monatspauschale (zahlbar bis zum 5. des Monats) sowie eine definitive Rechnung per Ende des Monats mit den verschiedenen Posten (zahlbar bis am 10. des Folgemonats):
  • Kassenpflichtige Leistungen: die Tarife dieser Rechnung richten sich nach den offiziellen Ansätzen, die Spitexverband und Krankenkassen ausgehandelt haben
  • Hauswirtschaftliche Leistungen: werden teilweise von der Zusatzversicherung übernommen
  • Betreuungsbeitrag: vereinbarte Monatspauschale abzüglich Vorauszahlung, Pflege und hauswirtschaftliche Leistungen
  • Verbrauchsmaterial: wird grösstenteils von der Krankenkasse übernommen

im-alter-daheim GmbH, Germaine Antonietti, Wollerauerstrasse 43, 8834 Schindellegi, Tel. 044 508 14 21