Krankenkasse

Im-alter-daheim GmbH ist von der Krankenkasse für die Kantone Luzern und Schwyz anerkannt. In den anderen Kantonen läuft noch das Anmeldeverfahren. Das bedeutet für den Patienten, dass seine Krankenversicherung kassenpflichtige Leistungen übernimmt. Für diese Fälle sind drei Bedingungen zu erfüllen:
  • Die Spitex-Organisation muss eine genaue Bedarfsklärung durchführen (sie wird durch unsere Pflegedienstleiterin durchgeführt).
  • Es muss eine ärztliche Spitex-Verordnung vorliegen (im-alter-daheim erledigt dies mit Ihrem behandelnden Arzt).
  • Die Leistungen bestehen aus Abklärungs-/Kontrollmassnahmen, Grundpflege oder Behandlungspflege gemäss Art. 7 KLV/KVG.
Leistungen sind in der Regel auf 60 Stunden je Quartal beschränkt. Für komplexere Fälle ist im Einvernehmen mit dem behandelnden Arzt eine Abklärung durch Diplomkrankenpfleger vorgesehen, die dann zwecks Ermittlung des allfälligen Anspruchs auf zusätzliche Leistungen der Krankenkasse vorgelegt wird.

Hauswirtschaftliche Leistungen werden nicht aus der Grundversicherung übernommen; hier können aber Zusatzversicherungen eine Beteiligung vorsehen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Krankenversicherung zu erkundigen und sich deren Stellungnahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Die erbrachten Dienstleistungen und Kosten werden jeweils zum 1. und 16. jedes Monats fakturiert. Der Rechnung liegt eine detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen bei. Der Betrag ist jeweils ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.

Kassenpflichtige Leistungen: die Tarife dieser Rechnung richten sich nach den offiziellen Ansätzen, die Spitexverband und Krankenkassen ausgehandelt haben
  • Hauswirtschaftliche Leistungen: werden teilweise von der Zusatzversicherung übernommen
  • Verbrauchsmaterial: wird grösstenteils von der Krankenkasse übernommen

im-alter-daheim GmbH, Wollerauerstrasse 43, 8834 Schindellegi, Tel. 044 508 14 21 / 079 620 05 64