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KrankenkasseIm-alter-daheim GmbH ist von der Krankenkasse für die Kantone Luzern und Schwyz anerkannt. In den anderen Kantonen läuft noch das Anmeldeverfahren. Das bedeutet für den Patienten, dass seine Krankenversicherung kassenpflichtige Leistungen übernimmt. Für diese Fälle sind drei Bedingungen zu erfüllen:
Hauswirtschaftliche Leistungen werden nicht aus der Grundversicherung übernommen; hier können aber Zusatzversicherungen eine Beteiligung vorsehen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Krankenversicherung zu erkundigen und sich deren Stellungnahme schriftlich bestätigen zu lassen. Die erbrachten Dienstleistungen und Kosten werden jeweils zum 1. und 16. jedes Monats fakturiert. Der Rechnung liegt eine detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen bei. Der Betrag ist jeweils ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Kassenpflichtige Leistungen: die Tarife dieser Rechnung richten sich nach den offiziellen Ansätzen, die Spitexverband und Krankenkassen ausgehandelt haben
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