Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege (Grundversicherung)
Damit die Krankenkassen unsere Leistungen bezahlen, arbeiten wir mit einer ärztlichen Verordnung.
Das Eidgenössische Departement des Innern hat in der Krankenpflege-Leistungsverordnung folgende Massnahmen als Pflichtleistungen definiert:
- Massnahmen der Abklärung und Beratung: Hierzu gehört die Abklärung des Pflegebedarfs, die Planung der nötigen Pflege, die Beratung der Patienten und Patientinnen bei der Einnahme von Medikamenten oder beim Gebrauch medizinischer Geräte sowie die Vornahme von Kontrollen.
- Untersuchungs- und Behandlungsmassnahmen wie die Messung von Puls, Blutdruck und Temperatur; Massnahmen der Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalation, Atemübungen, Absaugen); Verabreichung von Medikamenten, insbesondere durch Injektion oder Infusion, Massnahmen bei psychischen Krankheiten wie z.B. das Einüben von Bewältigungsstrategien, die Anleitung im Umgang mit Angst, Aggression und Wahnvorstellungen und die Unterstützung in Krisensituationen.
- Massnahmen der Grundpflege wie Betten, Lagern, Mobilisieren, Dekubitusprophylaxe, Hilfe bei der Mund- und Körperpflege sowie beim An- und Auskleiden, Essen, Trinken; hierzu gehört auch die psychiatrische oder psychogeriatrische Grundpflege.
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