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Fragen und AntwortenWas bedeutet eine 24-Stunden Anwesenheitsbetreuung?Es ist Tag und Nacht immer jemand da. Das bedeutet, dass unsere Betreuer (-innen) / Haushaltshilfen zusammen mit der hilfebedürftigen Person im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnung leben, sich um den Haushalt kümmern (Essen kochen, Wäsche waschen, usw.) und pflegerische Aufgaben übernehmen. Notfalls kann auch in der Nähe ein Zimmer zugemietet werden und die betreute Person hat einen Pieps für die Nacht. Wie ist die Arbeitszeit? Das Konzept ist die flexible Arbeitszeit. Es handelt sich hierbei um eine Haushaltshilfe und Betreuung, die eine Rufbereitschaft in der Nacht einschliesst. Die genauen Arbeitszeiten legt der Auftraggeber mit der Betreuungskraft fest. Es wird davon ausgegangen, dass die Dienstleistung in ca. 40 Stunden pro Woche zu erbringen ist. Ist eine regelmässige Nachtarbeit nötig, so ist dies vorher anzugeben. Die Aufteilung der Freizeit Ihrer Betreuungskraft legen Sie gemeinsam mit ihr fest. Arbeitet die Pflegeperson wirklich 24 Stunden? Die Antwort lautet natürlich nein. Jeder Mensch braucht Ruhe und Erholung und so ist es natürlich auch mit unseren MitarbeiterInnen. Das Personal ist bei Ihnen vor Ort anwesend und kann - so ein Notfall eintritt - eingreifen. Aber auch sie benötigen im alltäglichen Leben Zeit für sich und müssen zudem genügend schlafen, brauchen Freizeit und Abwechslung. Wir bitten darum um Verständnis, wenn eine Altenpflegekraft nicht jede Sekunde ihres Daseins ohne zu schlafen mit der Aufgabenerledigung ausgefüllt sein kann. In der übrigen Zeit wird das Personal meistens auch vor Ort sein und eingreifen können, nur wie oben bereits beschrieben - jeder Mensch braucht Erholung, Ruhe und Zeit für sich. Wie sind die Rahmenbedingungen? Für die Betreuungskraft muss ein separates, abschliessbares Zimmer zur Verfügung gestellt werden und das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis werden der Betreuungskraft vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Wie lange dauert es, bis wir eine geeignete Haushaltshilfe gefunden haben? Ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe ist die Betreuungsperson in der Regel in 30 Tagen bei Ihnen vor Ort, in Notfällen schneller. Wie sind die Sprachkenntnisse? Die Pflegekräfte sprechen alle deutsch, allerdings müssen sie sich noch an das Schweizerdeutsch gewöhnen. Kann ein Wechsel von zwei Betreuungskräften sinnvoll sein? In der Regel haben die Betreuungspersonen in ihrer Heimat auch Familie, so dass ein regelmässiger Wechsel für diese Kräfte auch angenehmer und motivierender ist. Des Weiteren bietet Ihnen der Zwei-Personen-Wechsel einige Vorteile: Es besteht keine Urlaubsproblematik und eine bessere Abwicklung in Notfällen (Ersatz bei Erkrankung) ist möglich. Auch dient der Wechsel der Betreuungskraft zum „Kräfte tanken“. Ein Wechsel kann grundsätzlich flexibel gestaltet werden und erfolgt in Absprache mit Ihnen und den Betreuungspersonen. Es ist auch sinnvoll, einen Tag beide Betreuungskräfte bei sich zu Hause zu haben, damit eine saubere Übergabe gewährleistet ist. Kommt immer eine andere Haushaltshilfe? Nein, normalerweise gibt es ein Team von zwei Personen, die sich in einem mit Ihnen abgesprochenen Zeitrhythmus abwechseln. Wie findet der Wechsel statt? Der Wechsel findet nahtlos statt. Die Betreuungskräfte werden beim ersten Mal zu Ihnen nach Hause gebracht. Nachher sprechen sich die Betreuerinnen ab, an welchem Tag der Wechsel stattfindet. Auf diese Weise kann eine lückenlose Betreuung gewährleistet werden und Sie sind keinen Tag ohne Hilfskraft. Ist die Kommunikation auf Deutsch gewährleistet? Ja, allerdings ist das Schweizerdeutsch noch etwas ungewohnt für die Pflegekräfte. Gibt es Zuschüsse der Krankenkasse oder vom Staat? Für die häusliche Pflege wird dem Pflegebedürftigen in den Kantonen Luzern und Schwyz finanzielle Hilfe gewährt. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse, um Ihre finanzielle Belastung im Voraus klären zu können. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde auch über Ergänzungsleistungen oder andere Zuschüsse. Sind die monatlich vereinbarten Kosten endgültige Kosten? Ja, in diesen Beträgen sind alle Kosten enthalten (Versicherungen, soziale Abgaben, und Steuern) Kost und Logis werden der Betreuungskraft vom Auftraggeber (also Ihnen) zur Verfügung gestellt. Wie ist die rechtliche Situation? Ist die Beschäftigung legal? Ja, diese Dienstleistung ist legal. Die Betreuungskräfte haben alle eine Ausländerbewilligung, mit der sie arbeiten können. Dieses Bewilligungsverfahren dauert einige Tage, weshalb wir auch von 30 Tagen ausgehen, bis die Pflegerin bei Ihnen beginnen kann. Wir verfügen über eine Spitex-Betriebsbewilligung für die Kantone Schwyz und Luzern für die Pflege, Betreuung können wir in der ganzen Schweiz anbieten. Wie sind die Kündigungsfristen? Drei Monate beidseitig. |
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