Fragen und Antworten

Werden Beratungsgespräche in der ganzen Schweiz vor Ort geführt, z.B. auch in einem abgelegenen Dorf im Kanton Graubünden?
Ja, und wenn es zu einem Auftrag kommt, werden Ihnen keine Kosten für den Erstberatungs-Aufwand verrechnet.

Was bedeutet eine 24-Stunden Anwesenheitsbetreuung?
Es ist Tag und Nacht immer jemand da. Das bedeutet, dass unsere Betreuer (-innen) / Haushaltshilfen zusammen mit der hilfebedürftigen Person im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnung leben, sich um den Haushalt kümmern (Essen kochen, Wäsche waschen, usw.) und pflegerische Aufgaben übernehmen. Notfalls kann auch in der Nähe ein Zimmer zugemietet werden und die betreute Person hat einen Pieps für die Nacht.

Wie ist die Arbeitszeit?
Das Konzept ist die flexible Arbeitszeit. Es handelt sich hierbei um eine Haushaltshilfe und Betreuung, die eine Rufbereitschaft in der Nacht einschliesst. Es wird davon ausgegangen, dass die Dienstleistung in ca. 42 Stunden pro Woche zu erbringen ist.

Arbeitet die Betreuungs-/Pflegeperson wirklich 24 Stunden?
Die Antwort lautet natürlich nein. Jeder Mensch braucht Ruhe und Erholung und so ist es natürlich auch mit unseren MitarbeiterInnen. Das Personal ist bei Ihnen vor Ort anwesend und kann - so ein Notfall eintritt - eingreifen. Aber auch sie benötigen im alltäglichen Leben Zeit für sich und müssen zudem genügend schlafen, brauchen Freizeit und Abwechslung. Wir bitten darum um Verständnis, wenn eine Betreuerin nicht jede Sekunde ihres Daseins ohne zu schlafen mit der Aufgabenerledigung aus-gefüllt sein kann.

Wie sind die Rahmenbedingungen?
Für die Betreuungs-/Pflegeperson muss ein separates, abschliessbares Zimmer zur Verfügung gestellt werden und das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis werden der Betreuungs-/Pflegeperson vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Wie lange dauert es, bis wir eine geeignete Haushaltshilfe gefunden haben?
Ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe ist die Betreuungs-/Pflegeperson in der Regel in 5 - 7 Tagen bei Ihnen vor Ort, in Notfällen schneller.

Wie sind die Sprachkenntnisse?
Die Betreuungs-/Pflegepersonen sprechen alle deutsch und/oder italienisch.

Kann ein Wechsel von zwei Betreuungskräften sinnvoll sein?
In der Regel haben die Betreuungs-/Pflegepersonen in ihrer Heimat auch Familie, so dass ein regelmässiger Wechsel für diese Kräfte auch angenehmer und motivierender ist. Des Weiteren bietet Ihnen der Zwei-Personen-Wechsel einige Vorteile: Es besteht keine Urlaubsproblematik und eine bessere Abwicklung in Notfällen (Ersatz bei Er-krankung) ist möglich. Auch dient der Wechsel der Betreuungskraft zum "Kräfte tanken". Ein Wechsel kann grundsätzlich flexibel gestaltet werden und erfolgt in Absprache mit Ihnen und den Betreuungs-/Pflegepersonen. Es ist auch sinnvoll, einen Tag beide Mitarbeitenden bei sich zu Hause zu haben, damit eine saubere Übergabe gewährleistet ist.

Kommt immer eine andere Haushaltshilfe?
Nein, normalerweise gibt es ein Team von zwei Personen, die sich in einem abge-sprochenen Zeitrhythmus abwechseln.

Ist die Kommunikation auf Deutsch gewährleistet?
Ja, allerdings kann das Schweizerdeutsch für einige Mitarbeitenden noch etwas ungewohnt.

Gibt es Zuschüsse der Krankenkasse oder vom Staat?
Für die häusliche Pflege wird dem Pflegebedürftigen in den Kantonen Luzern und Schwyz finanzielle Hilfe gewährt. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse, um Ihre finanzielle Belastung im Voraus klären zu können. Sie können sie bei Ihrer Wohngemeinde auch über Ergänzungsleistungen oder andere Zuschüsse erkundigen, oder sich an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sind die monatlich vereinbarten Kosten endgültige Kosten?
Ja, in diesen Beträgen sind alle Kosten enthalten (Versicherungen, soziale Abgaben, und Steuern) Kost und Logis werden der Betreuungs-/Pflegeperson vom Auftraggeber (also Ihnen) zur Verfügung gestellt. Was zusätzlich verrechnet werden muss ist die MWST.

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